Organisatorisches

E-REZEPT / E-AU

Die Ausstellung eines e-Rezeptes ist nur möglich, wenn Ihre Versichertenkarte in dem aktuellen Quartal eingelesen wurde. Gleiches gilt für die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

 

 

ERREICHBARKEIT:

Wir bitten um telefonische Terminabsprachen. Gerne können Sie uns auch eine e-mail mit Ihrem Anliegen und einem geplanten Terminwunsch schicken.

Bitte beachten Sie, dass wir die e-mails nicht stündlich abrufen. Daher bitte keine Terminwünsche per e-mail, sofern sie noch am gleichen Tag gesehen werden möchten. 

 

 

In lebensbedrohlichen Notfällen warten Sie nicht und wählen die 112.

 

Wann 112 wählen?

  • starke Brustschmerzen / Verdacht auf Herzinfarkt

  • akute Luftnot in Ruhe, die schnell schlimmer wird

  • Lähmungen, Sprachstörungen / Verdacht auf Schlaganfall

  • Stark blutende Wunden, die nicht zu stillen sind

  • Anaphylaktischer Schock (allergische Reaktion z.B. nach Insektenstichen)

  • Vergiftungen

  • Sturz aus großer Höhe, Unfälle mit Störung der Beweglichkeit

  • Bewusstseinsstörungen

  • Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen (großflächig)

 

Bitte beachten Sie, dass unser Praxis-Handy nur zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel in der Mittagspause) geschaltet ist. Die Handy-Nummer wird auf unserem Anrufbeantworter genannt. Bitte nutzen Sie die Handy-Nummer nur in dringenden medizinischen Fällen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

letzte Bearbeitung durch I. Becker am 24.01.2024